(1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben
über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur
Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der
Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:
Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Funk) sowie E-Mail-Adresse, Geburts-
datum und ggf. Funktion(en) im Verein.
Verantwortliche für die Datenerfassung sind der bzw. die 1. und 2. Vorsitzende
Zugang zu den Mitgliedsdaten haben jeweils nur die Vorstandsmitglieder.
(2) Im Zusammenhang mit seinen Aufgaben veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos
seiner Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner
Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie
elektronische Medien. Das betrifft insbesondere Wahlergebnisse (z.B. Vorstandswahlen bzw. Veran-
staltungen oder Ehrungen). Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf
Name, Vereinszugehörigkeit, Alter bzw. Geburtsjahrgang und Personenfotos (letzteres z.B. bei runden
Geburtstagen und Ehrungen, soweit von den Betreffenden die Einwilligung dazu eingeholt wurde).
Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der
Veröffentlichung / Übermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder
für einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied rechtzeitig über eine beab-
sichtigte Veröffentlichung / Übermittlung in diesem Bereich und teilt auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt
ein Widerspruch erfolgen kann. Wird der Widerspruch fristgemäß ausgeübt, unterbleibt die Veröffent-
lichung / Übermittlung. Anderenfalls entfernt der Vorstand Daten und Einzelfotos des widersprechenden
Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf künftige Veröffentlichungen/ Übermittlungen.
(3) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form nur an Vorstandsmitglieder herausgegeben.
(4) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmen die Mitglieder
der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung, Übermittlung) und Nutzung ihrer personen-
bezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung
seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur
erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
(5) Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbeson-
dere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger
und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.